Ambulante Pflege
1. Definition der ambulanten Pflege
Die Ambulante Pflege ermöglicht Ihnen, trotz Pflegebedürftigkeit in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu können. Daher wird sie auch häusliche Pflege genannt.
Professionelle Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes unterstützen bei alltäglichen Aufgaben, in der pflegerischen und in der hauswirtschaftlichen Versorgung - täglich oder ganz nach individuellem Bedarf. So werden auch pflegende Angehörige entlastet.
2. Angebot
Wir glauben daran, dass jeder Morgen eine neue Gelegenheit bietet, einen besseren Tag zu erleben. Diesen wollen wir mit Ihnen gemeinsam nutzen: für mehr Freude und Lebensqualität. Dazu übernehmen wir alle Tätigkeiten, die Sie dabei unterstützen, dass Sie wirklich gut und zu Ihrer ganz persönlichen Lebenssituation passend versorgt sind.
#1
Medizinische Behandlungspflege
Als Basis führen wir die medizinische Behandlungspflege nach SGB V in Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin aus, z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen.
#2
Hochwertige Grundpflege
Für eine gute Lebensqualität bedarf es auch einer liebevollen und qualitativ hochwertigen Grundpflege nach SGB XI, z.B. Hilfe bei Ihrer Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Förderung Ihrer Ressourcen.
#3
Hauswirtschaftliche Versorgung
Damit Sie sich in Ihrem gewohnten Umfeld auch weiterhin richtig wohlfühlen und noch lange verweilen können, greifen wir Ihnen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung unter die Arme, z.B. beim Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung.
#4
Wundversorgung
Akute und chronische Wunden gehören in professionelle Hände. Wir bieten spezialisierte Wundtherapie,
fachgerechte Betreuung und einfühlsame Pflege, um Heilungsprozesse optimal zu fördern, Infektionen zu vermeiden und Lebensqualität zu sichern.
#5
Stundenweise Seniorenbetreuung
Wenn Angehörige oder Freunde nicht in der Nähe leben, können unsere Betreuungskräfte den Alltag mit ihrer Herzlichkeit verschönern: Einkauf und Freizeitaktivitäten, gemeinsame Spaziergänge, Begleitung zur Ärztin, Gespräche auf Augenhöhe und vieles mehr.
#6
Verhinderungspflege
Wenn die Pflege von Angehörigen geleistet wird und diese z.B. wegen Krankheit oder Urlaub verhindert sind, übernehmen wir die Pflegeleistung. Verhinderungspflege ist also die zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson, auch stundenweise.
3. Kosten
Jede und Jeder von uns hat einen individuellen Unterstützungsbedarf, weshalb sich die Kosten für Pflegeleistungen kaum pauschal benennen lassen. Grundsätzlich aber gilt:
Mit mindestens einem Pflegegrad 2 wird ein Teil der Kosten für häusliche Pflegeleistungen von der zuständigen Pflegekasse übernommen.
Für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst können bei der Pflegekasse Pflegesachleistungen beantragt werden. Dabei unterstützen wir Sie übrigens gerne!
Erfolgt die Pflege durch Angehörige, kann ein Anspruch auf Pflegegeld geltend gemacht werden.
Auch die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich, wenn sich professionelle Pflegekräfte und pflegende Angehörige die häusliche Pflege teilen.
Die Leistungen innerhalb der Verhinderungspflege gleichen exakt den Preisen der klassischen ambulanten Pflege. Sie werden für bis zu sechs Wochen von der Pflegekasse übernommen.
Bei privat versicherten pflegebedürftigen Menschen gilt: Anstelle der Pflegesachleistung gilt die Kostenerstattung in der Höhe der sozialen Pflegeversicherung.
4. Zuschüsse
Ganz unabhängig von der Höhe des Pflegegrades können alle versicherten Personen zudem folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen (125 Euro/Monat) (bei Pflegegrad 1 für die Grundpflege, bei Pflegegrad 2 für hauswirtschaftliche Leistungen)
- zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (bis zu 40 Euro/Monat)
- Zuschüsse zum Hausnotruf (25,50 Euro/Monat)
- Zuschüsse zur Wohnraumanpassung (4.000 Euro je Maßnahme)
- Zuschuss für die Verhinderungspflege (bis zu 2.418 Euro/Jahr)
Hinweis
Steigende Leistungen: Das 2023 verabschiedete Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht eine Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen nochmals 4,5 Prozent zum 01.01.2025 vor.
5. Beratung
Wird ein Mensch pflegebedürftig gibt es viele offene Fragen: von diesem und von seinen pflegenden Angehörigen.
Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen und vereinbaren Sie gerne noch heute ein kostenloses Erstgespräch oder eine Beratung nach §37.3 SGBXI. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihren Unterstützungsbedarf.
Sie wünschen sich eine Beratung?
Wählen Sie den gewünschten Standort aus und rufen Sie gern unsere Ansprechpersonen vor Ort an.
VOLI Herrsching
+49 8152 8084
VOLI München-Süd
+49 89 147 276 59 20
VOLI Vilsbiburg
+49 8741 92 57 47
Haben Sie allgemeine Fragen rund um VOLI können Sie auch jederzeit unser Kontaktformular nutzen.
Tagespflege
1. Definition der Tagespflege
Die Tagespflege für Senioren ist ein Angebot, bei dem Sie tagsüber in unseren Räumlichkeiten betreut werden und die Nacht zu Hause verbringen.
Die Tagesbetreuung richtet sich an alle, die nicht den ganzen Tag alleine zuhause bleiben können oder wollen. Sie stellt eine Bereicherung für Pflegebedürftige und eine wertvolle Entlastung für pflegende Angehörige dar.
2. Angebot
Unsere Tagespflege ist in der Regel montags bis freitags von 7:30 bis 16:00 Uhr geöffnet. Ihre persönlichen Betreuungszeiten vereinbaren wir natürlich mit Ihnen individuell.
Und so sieht ein Tag in der Tagespflege aus: Wenn es Ihnen nicht möglich ist, selbst zur Tagespflege zu kommen oder durch Angehörige gefahren zu werden, kann unser Fahrdienst Sie von zu Hause abholen und wieder zurückbringen. Vor Ort bieten wir vielfältige Beschäftigungsangebote an: von Singen über Spielen bis hin zu leichter Gymnastik. Sie können sich in gemütliche Sessel zurückziehen oder in netter Gesellschaft wie im Seniorentreff plaudern. Wir bieten zudem täglich frische und warme Küche an.
#1
Fahrdienst
Unser Fahrdienst holt Sie am Morgen zuhause ab und bringt Sie am Nachmittag wieder zurück.
#2
Freizeit- und Bewegungsangebote
Lernen Sie nette Menschen kennen, werden und bleiben Sie fit! Wir bieten unterschiedliche Beschäftigungen sowie leichte Sportangebote an.
#3
Mehrere Mahlzeiten am Tag
Sie erhalten Frühstück, eine warme Mahlzeit sowie Kaffee und Kuchen aus unserer hauseigenen Küche.
#4
Therapieangebote im Haus
Gern können Ihre Therapeuten z.B. für Krankengymnastik oder Ergotherapie zu uns kommen.
#5
Volle Flexibilität
Die Tagesbetreuung kann sogar tageweise gebucht werden und ist jederzeit kurzfristig kündbar. Auch bei Verhinderung einer Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit können Sie kurzfristig bei uns betreut werden.
#6
Schnuppertag
Kostenfrei und unverbindlich können Sie einen persönlichen Schnuppertag in der Tagesbetreuung vereinbaren. Wenn es Ihnen bei uns gefällt, überlegen wir gemeinsam die weiteren Schritte für Ihre individuelle Lebenssituation.
3. Kosten
Die Tagesbetreuung ist eine Form der teilstationären Pflege und wendet sich vorrangig an Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, aber auch Gäste mit Pflegegrad 1 sind herzlich willkommen. Die pflegerische Betreuung, der Fahrdienst und die Ausbildungsumlage werden in Höhe des Anspruchs auf die Pflegesachleistungen aus dem Pflegegrad übernommen. Weitere Kosten wie Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen die Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörige tragen.
4. Zuschüsse
Für die Kosten der Tagespflege können Sie unterschiedliche Zuschüsse verwenden (Stand 2024).
- Gäste mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag einsetzen (125 Euro/Monat).
- Ab Pflegegrad 2 unterstützt Sie die Pflegekasse, zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen, monatlich mit diesen Beträgen für die Tagesbetreuung:
Pflegegrad 2: 689 Euro
Pflegegrad 3: 1298 Euro
Pflegegrad 4: 1612 Euro
Pflegegrad 5: 1995 Euro - Zusätzlich erhalten die Pflegegrade 2-5 einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro/Monat.
- In Bayern erhalten die Pflegegrade 2-5 zudem jährlich Landespflegegeld von der bayerischen Staatsregierung.
- Ein jährlicher Zuschuss wird für die Verhinderungspflege von der Pflegekasse ausgezahlt (bei Abwesenheit der Pflegeperson wochen- aber auch tageweise nutzbar).
5. Beratung
Wird ein Mensch pflegebedürftig gibt es viele offene Fragen: von diesem und von seinen pflegenden Angehörigen.
Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen und vereinbaren Sie gerne noch heute ein kostenloses Erstgespräch oder eine Beratung nach §37.3 SGBXI. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihren Unterstützungsbedarf.
Sie wünschen sich eine Beratung?
Wählen Sie den gewünschten Standort aus und rufen Sie gern unsere Ansprechpersonen vor Ort an.
VOLI Herrsching
+49 8152 8084
VOLI München-Süd
+49 89 147 276 59 20
VOLI Vilsbiburg
+49 8741 92 57 47
Haben Sie allgemeine Fragen rund um VOLI können Sie auch jederzeit unser Kontaktformular nutzen.
Stundenweise Seniorenbetreuung
1. Definition der stundenweisen Seniorenbetreuung
Damit Ihr Tag mit mehr Freude und Lebensqualität gefüllt wird, bieten wir die stundenweise Seniorenbetreuung als zusätzlichen Service an. Dieses Angebot ist passend, wenn Sie Betreuung und Unterstützung im Alltag wünschen, aber diese nicht für den gesamtem Tag notwendig ist. Wir bieten eine sinnvolle und persönliche Beschäftigung für Ihr seelisches und geistiges Wohl.
So spielt für Pflegebedürftige nicht nur die Hilfe beim Einkaufen, Kochen oder Putzen eine große Rolle, sondern auch das soziale Miteinander und persönliche Fürsorge. Wenn Angehörige oder Freunde nicht in der Nähe leben, können unsere Betreuungskräfte den Alltag mit ihrer Herzlichkeit verschönern.
2. Leistungen
Unsere Betreuungskräfte können unterschiedliche Aufgaben übernehmen und passen das Angebot individuell an Ihre Bedürfnisse an. Unsere Mitarbeitenden unterstützen im Alltag, leisten herzliche Gesellschaft und bieten Unterhaltung. Hier finden Sie eine Auswahl unseres Angebots.
#1
Begleitung und Unterstützung beim Lebensmitteleinkauf
#2
Begleitung zum Arzt
#3
Betreuung bei körperlichen Einschränkungen
z.B. nach einem Schlaganfall
#4
Begleitung zu Ihren oder Gestaltung von Ihren Freizeitaktivitäten
#5
Kurze oder ausgedehnte Spaziergänge und Bewegungsangebote
Nach Ihren Wünschen und Ressourcen
#6
Gespräche auf Augenhöhe und sinnvolle Unterhaltungen
#7
Erinnerungsarbeit zu Themen, die Sie bewegen (auch Biografie-Arbeit)
#8
Gemeinsames Lesen oder Rätsel lösen
#9
Individuelle Bastel- und Handarbeiten
3. Kosten
Es entstehen für unsere Betreuungsleistungen die von der Pflegekasse vorgegeben Kosten, die wir direkt abrechnen. Welche Kosten persönlich bei Ihnen anfallen, besprechen wir gern in einer Beratung. Melden Sie sich gerne, wir kümmern uns!
Zum Kontaktformular4. Zuschüsse
Als pflegebedürftige Person mit anerkanntem Pflegegrad können Sie unterschiedliche Zuschüsse für die stundenweise Betreuung erhalten. Folgende Optionen stehen dafür bereit, wobei wir Sie gerne bei der Beantragung und der Entscheidung zum sinnvollen Einsatz der Zuschüsse unterstützen.
- Entlastungsbetrag
- Verhinderungspflege
- Pflegesachleistungen
- Pflegegeld, wenn keine Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden
5. Beratung
Wird ein Mensch pflegebedürftig, gibt es von diesem und seinen pflegenden Angehörigen viele offene Fragen. In einem für Sie kostenlosen Pflegeberatungsgespräch nach Paragraf 7a (SGB XI) informieren wir Sie darüber, welche Unterstützungs- und Pflegeleistungen Ihnen im Pflegefall zur Verfügung stehen.
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