Inhalt
1. Wer zahlt für die Pflege?
Jede und jeder von uns hat einen individuellen Unterstützungsbedarf: Je nach Lebenssituation und Pflegebedarf fallen die benötigten Leistungen ganz unterschiedlich aus – und damit auch die damit verbundenen Kosten.
Grundsätzlich gilt jedoch: Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für ambulante Pflegeleistungen. Welche Zuschüsse Ihnen konkret zustehen, haben wir hier kompakt für Sie zusammengestellt.
Bei der Beantragung Ihrer Pflegeleistungen unterstützen wir Sie gerne!
2. Wer bezahlt die ambulante Pflege? Ein Überblick.
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die zuständige Pflegekasse einen Teil der Kosten für häusliche Pflegeleistungen.
Bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst können Pflegesachleistungen beantragt werden.
Bei Pflege durch Angehörige besteht Anspruch auf Pflegegeld.
Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich, wenn sich Angehörige und Fachkräfte die Pflege teilen.
Die Leistungen innerhalb der Verhinderungspflege (z. B. bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Person) gleichen den Preisen der regulären ambulanten Pflege. Sie werden für bis zu 6 Wochen pro Jahr von der Pflegekasse übernommen.
Für privat versicherte Pflegebedürftige gilt: Anstelle der Pflegesachleistungen gilt die Kostenerstattung in der Höhe der sozialen Pflegeversicherung.
3. Zuschüsse für die ambulante Pflege
4. Wer bezahlt die Tagespflege? Ein Überblick.
Die Tagespflege ist eine Form der teilstationären Pflege. Sie wendet sich vorrangig an Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse große Teile der Kosten. Aber auch Gäste mit Pflegegrad 1 sind herzlich willkommen.
Die pflegerische Betreuung, der Fahrdienst und die Ausbildungsumlage werden in Höhe der Pflegesachleistungen übernommen, die Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 für die ambulante Pflege zustehen.
Zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen unterstützt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 den Besuch der Tagespflege mit weiteren Zuschüssen.
Für die Verhinderungspflege wird ein jährlicher Zuschuss von der Pflegekasse ausgezahlt.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 können ihren Entlastungbetrag einsetzen.
In Bayern erhalten die Pflegegrade 2-5 zudem jährlich Landespflegegeld von der bayerischen Staatsregierung.
Weitere Kosten wie Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen die Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörige tragen.
5. Zuschüsse für die Tagespflege
Kostenbeispiele
Beispiel 1:
Frau Maier aus Vilsbiburg möchte einmal pro Woche unsere Tagesbetreuung besuchen. Sie hat Pflegegrad 2 und ist mobil – einen Rollstuhl braucht sie nicht. Abzüglich der Leistungen durch die Pflegekasse bleibt ein monatlicher Eigenanteil von 118,96 Euro. Für diesen kann sie ihren Entlastungsbetrag einsetzen. Das bedeutet für Frau Maier:
0 Euro Eigenanteil – und viel Lebensqualität für Sie und Ihre pflegenden Angehörigen.
Beispiel 2: Herr Huber aus Vilsbiburg hat Pflegegrad 3 und möchte unsere Tagesbetreuung zwei Mal pro Woche besuchen. Da er auf den Rollstuhl angewiesen ist, wird auch der Transport organisiert. Die monatlichen Kosten von 237,92 Euro reduzieren sich dank des Entlastungsbetrags auf nur noch 106,92 Euro Eigenanteil.
Gut versorgt – mobil und sicher – für nur 106,92 Euro im Monat.
6. Pflegeberatung
Wird ein Mensch pflegebedürftig, gibt es viele offene Fragen: von diesem und von seinen pflegenden Angehörigen.
Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen und vereinbaren Sie gerne noch heute ein kostenloses Erstgespräch oder eine Beratung nach §37.3 SGBXI. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihren Unterstützungsbedarf.
Sie wünschen sich eine Beratung?
Wählen Sie den gewünschten Standort aus und rufen Sie gern unsere Ansprechpersonen vor Ort an.
VOLI Herrsching
+49 8152 8084
VOLI München-Süd
+49 89 147 276 59 20
VOLI Vilsbiburg
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